Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Taurus PC, Inh. Dieter Reischitz Unterwarterstraße 18 7400 Oberwart
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für den Geschäftsverkehr der Firma Taurus PC, Inh. Dieter Reischitz, Unterwarter-straße 18, 7400 Oberwart (im Folgenden kurz „Auftragnehmer“ oder „Taurus PC“). Die AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte (u.a. Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen) mit anderen Unternehmen (B2B, im Folgenden kurz „Auftraggeber). Es sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend, auch wenn bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird.
1.2 Unternehmensgegenstand der Taurus PC ist der Handel und die Reparatur von Computern und mobilen Kommunikationsgeräten sowie die Erstellung von Telekommunikationsgesamtlösungen.
1.3 Die AGB können über die Geschäftsstelle angefordert werden und sind über die Website www.taurus-pc.at jederzeit abrufbar. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für Taurus PC in jedem Falle unverbindlich. Mündliche, telefonische oder sonstige Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
1.4 Taurus PC behält sich die Änderung der gegenständlichen AGB ausdrücklich vor, diesfalls wird dem Auftraggeber eine geänderte Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt schriftlich widersprochen wird.
2) Vertragsabschluss
2.1 Angebote der Taurus PC sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der an die Taurus PC erteilten Aufträge zu Stande. Der Auftraggeber anerkennt die AGB der Taurus PC durch seine Bestellung, durch Auftragserteilung, mit Annahme der Lieferung oder durch Aufnahme in die Kundenkartei der Taurus PC an.
3) Patent- und Urheberrechte
3.1 Taurus PC behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen, Schaltplänen, Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen ebenso vor, wie an der gesamten von Taurus PC entwickelten Software. Ohne schriftliche Einwilligung der Taurus PC dürfen diese Produkte weder kopiert, noch sonst wie für Dritte zugänglich gemacht werden.
3.2 Wird eine Leistung von Taurus PC auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt, so hat der Auftraggeber Taurus PC bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.
4) Lieferung und Lieferfristen
4.1 Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die bekannt gegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich, werden aber nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder nicht durchführbare Leistungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden, ist eine Ersatzpflicht von Taurus PC ausgeschlossen.
4.2 Teillieferungen mit gesonderter Verrechnung sind möglich.
4.3 Bestellte Waren sind innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen oder – sollte die Anlieferung der Ware vereinbart worden sein – an der vom Auftraggeber bekanntgegebenen Abgabestelle zu übernehmen, anderenfalls sind die Kosten des Verzuges vom Auftraggeber zu tragen. Bei Unmöglichkeit der Anlieferung beim Auftraggeber gilt die Ware beim ersten Anlieferungsversuch als übernommen, der Auftraggeber hat die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
5) Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen, Aufrechnungsverbot
5.1 Alle Preise und Nebenkosten sind in Euro angegeben. Irrtümer, Änderungen und Druckfehler bleiben Taurus PC vorbehalten. Allfällige Gebühren hat der Auftraggeber zu übernehmen. Kostenvoranschläge sind stets entgeltlich.
5.2 Sollten sich die Lohn- und Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für die Kalkulation relevanter oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist Taurus PC berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen; gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten sowie der Bezugskosten für die Ware. Taurus PC ist berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen Ware verändert (erhöht), solange die Ware nicht ausgeliefert wurde oder der Auftraggeber noch keine Zahlung geleistet hat. Die Preise verstehen sich netto.
5.3 Bei Reparaturaufträgen werden die von Taurus PC als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Selbiges gilt ebenso für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Auftraggeber bedarf. Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.4 Der Auftraggeber hat Leistungen, die Taurus PC abweichend vom Vertrag ausführt, dann anzuerkennen und zu vergüten, wenn die Leistung zur Vertragserfüllung notwendig war, dem mutmaßlichen Vertragswillen entspricht und die Abweichung für den Auftraggeber zumutbar ist.
5.5 Rechnungen sind innerhalb von acht Tagen ab Erhalt zu bezahlen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem Taurus PC über sie verfügen kann.
5.6 Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist werden gesetzliche Verzugszinsen gem. § 456 UGB verrechnet. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen sind – aus welchem Grunde auch immer – nicht zulässig.
6) Eigentumsvorbehalt
6.1 Taurus PC behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Bis zur vollständigen Erfüllung hat der Auftraggeber die Ware pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Dritte, denen der Zugang zu den Waren gewährt wird, sorgfältig mit den Waren umgehen.
6.2 Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese Taurus PC rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und Taurus PC der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an Taurus PC abgetreten.
6.3 Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von Taurus PC hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen.
7) Gefahrenübergang und Erfüllungsort
7.1 Nutzung und Gefahr des Unterganges gehen mit der Übernahme durch den Auftraggeber, dem Abgang der Lieferung/der Leistung ab Werk (Taurus PC, Unterwarterstraße 18, 7400 Oberwart) bzw. ab Lager auf den Auftraggeber über. Kosten und Risiko des Transportes trägt der Auftraggeber. Bei Lieferungen und Leistungen außerhalb der Geschäftsräume der Taurus PC ist der Erfüllungsort dort, wo die Lieferung erbracht wird.
8) Gewährleistung und Haftung
8.1 Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts, vorbehaltlich nachstehender Regelungen. Sollte ein Dritter aufgrund eines fehlerhaften Produktes, das von Taurus PC an den Auftraggeber geliefert wurde, einen Sachschaden erleiden, so wird die Haftung von Taurus PC dafür ausgeschlossen (Ausschluss von Schutzwirkungen zugunsten Dritter außerhalb des Anwendungsbereichs des PHG).
8.2 Aus jeglichen Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, Zeitungen, Internetartikeln oder sonstigen mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, die nicht ausdrücklich schriftlich als Teil des Vertrages anerkannt wurden, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
8.3 Gewähr wird geleistet für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes. Taurus PC ist berechtigt, sich von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, indem in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie ausgetauscht oder eine Verbesserung vorgenommen oder das Fehlende nachgetragen wird, all dies nach Wahl, ebenso kann der Fakturenwert ersetzt werden. Ebenso haftet Taurus PC für Mängel nicht, die auf vom Auftraggeber beigestelltes Material udgl., auf Handlungen Dritter oder auf andere äußere Einflüsse zurückzuführen sind. Des Weiteren bezieht sich die Gewährleistung nicht auf den Ersatz von Teilen jeder Art, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt Taurus PC keine Gewähr.
8.4 Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber von sich aus Abänderungen oder Nachbesserungsarbeiten an den gelieferten Waren vornimmt. Taurus PC haftet nicht, wenn in gelieferten Geräten Fremdteile unsachgemäß zum Einbau gelangen und hierdurch Schäden oder Mängel auftreten; ebendies gilt für unsachgemäße oder fehlerhafte Installation von Fremdsoftware.
8.5 Etwaige Mängel sind vom Auftraggeber spezifiziert und schriftlich zu rügen. Reklamationen jeder Art haben binnen acht Tagen (Einlangen) nach Erhalt der Ware schriftlich (per E-Mail) zu erfolgen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so kann er Ansprüche aus der Gewährleistung, aus dem Schadenersatz sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen.
8.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gem. Punkt 7 dieser AGB.
8.7 § 924 ABGB findet keine Anwendung.
8.8 Der Auftraggeber hat das Vorliegen des Mangels nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten Taurus PC zur Verfügung zu stellen. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels gemäß Punkt 7 hat Taurus PC nach Wahl am Erfüllungsort die mangelhafte Ware bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.
8.9 Für Produkte, welche nicht von Taurus PC hergestellt worden sind, beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Erzeuger. Taurus PC übernimmt die für die Nachbesserung eines gerügten und anerkannten Mangels aufgewandten Arbeitskosten ausschließlich bei vorangegangener schriftlicher Zustimmung. Alle sonstigen, mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Kosten (z.B. Transportkosten), trägt der Auftraggeber.
8.10 Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere für Datenverluste, ist ausgeschlossen.
9) Schadenersatz
9.1 Zum Schadenersatz ist Taurus PC in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Geltendmachung des Schadenersatzanspruches verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers von Schaden und Schädiger.
9.2 Für mittelbare Schäden haftet Taurus PC nicht.
10) Rücktritt vom Vertrag
10.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden der Taurus PC zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
10.2 Die Taurus PC ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird oder wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser auf Begehren des Auftraggebers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt.
10.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
10.4 Falls über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist Taurus PC berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
10.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Taurus PC einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts von Taurus PC bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde sowie für Taurus PC erbrachte Vorbereitungshandlungen. Taurus PC steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
11) Nebenabreden und Teilwirksamkeit
11.1 Sämtliche Nebenabreden zu den AGB der Taurus PC bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
12) Datenschutz
12.1 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm elektronisch bekannt gegebenen Daten von Taurus PC zum Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet werden. Alle im Zuge der Vertragserfüllung und Verwaltung erhobenen Daten werden lediglich zum Zwecke der Dokumentation und Abwicklung der Vertragsbeziehung verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte außer mit ausdrücklicher Zustimmung bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
13) Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auf Grund der Geschäftsbeziehung wird sachlich als auch örtlich die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Oberwart vereinbart.
13.2 Auf den abgeschlossenen Vertrag ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNK) anwendbar. Natürlich könnnen unsere AGB´S auch per Mail angefordert werden!!